AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Der Anwendung sämtlicher anders lautender Einkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass wir sie im Einzelfall explizit anerkannt haben. Die AGB werden von den Kunden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch wenn wir auf die AGB bei der Annahme einzelner Aufträge nicht mehr Bezug nehmen. Sie gelten auch für künftige Geschäfte. Kunden sind sowohl juristische als auch natürliche Personen.

 

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Fuer saemtliche Geschaefte zwischen dem Kunden und der Firma TransLaw, Am Galgenfeld 5c, 77736 Zell am Harmersbach (nachfolgend „TransLaw“ genannt) gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschaeftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschaeftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von TransLaw ausdruecklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Allgemeinen Geschaeftsbedingungen“ abweichende oder diese ergaenzende Vereinbarungen beduerfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschaeftsbedingungen“ unwirksam sein, so beruehrt dies die Verbindlichkeit der uebrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Vertraege nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am naechsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Vertragsabschluss

Grundlage der Geschaeftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie Verguetung festgehalten werden. Die Angebote von TransLaw sind freibleibend.

 

3. Leistungsbeschreibung

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichenAuftragsbestaetigung. Nebenabreden oder Abaenderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung veraendern, beduerfen der schriftlichen Form.

3.2. Aenderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbartenInhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt TransLaw dem Auftraggeber unverzueglich mit. Soweit durch die Veraenderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich beruehrt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Auftraggeber kein Kuendigungsrecht zu. TransLaw ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile des Leistungserbringungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu veraendern.

3.3. Soweit TransLaw Vertraege zur Durchfuehrung eines Auftrags mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers.

 

4. Leistungsaenderungen

Aenderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt TransLaw dem Auftraggeber unverzueglich mit. Soweit durch die Veraenderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich beruehrt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Auftraggeber kein Kuendigungsrecht zu. TransLaw ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile des Ablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu veraendern.

 

5. Eigentumsrecht und Urheberschutz

5.1. Alle Leistungen, (z.B. Ideen, Konzepte etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von TransLaw. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit TransLaw darf der Kunde die Leistungen von TransLaw nur selbst und nur fuer die Dauer des Vertrages nutzen.

5.2. Aenderungen von Leistungen von TransLaw durch den Kunden sind nur mit ausdruecklicher Zustimmung von TransLaw und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschuetzt sind – des Urhebers zulaessig.

5.3. Fuer die Nutzung von Leistungen der Firma TransLaw, die ueber den urspruenglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhaengig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschuetzt ist – die Zustimmung durch TransLaw erforderlich. Dafuer steht der Firma TransLaw und dem Urheber eine gesonderte angemessene Verguetung zu.

 

6. Kuendigung

6.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhaeltnis mit TransLaw jederzeit zu kuendigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhaeltnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen.

6.2. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdruecklich, dass eine Kuerzung des Honorars aufgrund ersparter Aufwendungen von TransLaw ausgeschlossen ist.

6.3. Der Grund zur außerordentlichen Kuendigung fuer beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberuehrt. Dieses Recht steht TransLaw insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Auftraggeber nicht zum Faelligkeitszeitpunkt gezahlt wird.

6.4. Ferner, wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen
Abrede nicht gezahlt werden.

 

7. Haftung

7.1. TransLaw verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfaeltigen Auswahl und Ueberwachung der Leistungstraeger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

7.2. Die Haftung der Firma TransLaw richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdruecklich zugestandenen Ansprueche – auch Schadenersatzansprueche, gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsaetzlichen oder grob fahrlaessigen Vertragsverletzung durch die Firma TransLaw, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfuellungsgehilfen.

7.3. Darueber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen TransLaw der Hoehe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschraenkt ist.

7.4. Soweit TransLaw im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprueche gegen Dritte zustehen, tritt TransLaw derartige Ersatzansprueche auch an den Auftraggeber ab, sofern dieser die Abtretung derartiger kuenftiger Ansprueche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber gegen TransLaw keine weiteren Ansprueche zu. Der Auftraggeber ist berechtigt, derartige Ansprueche auf eigene Kosten durchzusetzen.

 

8. Zahlung

8.1. Rechnungen der Firma TransLaw sind entsprechend der darin vereinbarten Zahlungsvereinbarungen faellig. Bei verspaeteter Zahlung ist TransLaw berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahnkosten zu erheben.

8.2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurueckbehaltungsrecht geltend machen.

 

9. Subunternehmer

Der Auftraggeber erklaert sich damit einverstanden, dass die Firma TransLaw zur Erbringung bestimmter Teilleistungen Subunternehmer einschaltet.

 

10. Taetigkeit fuer Mitbewerber

TransLaw ist es gestattet, auch fuer Unternehmen taetig zu werden, die gegebenenfalls zu dem Auftraggeber in einem Wettbewerbsverhaeltnis stehen.

 

11. Gewaehrleistung und Schadenersatz

11.1. Der Kunde hat allfaellige Reklamationen innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Firma TransLaw schriftlich geltend zu machen und zu begruenden. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu.

11.2. Schadenersatzansprueche des Kunden, insbesondere wegen Unmoeglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollstaendiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit von TransLaw beruhen.

 

12. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und TransLaw und auf die Frage eines gueltig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

 

13. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand fuer alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen TransLaw und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird Gengenbach vereinbart. Die Firma TransLaw ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, fuer den Kunden zustaendiges Gericht zu bestimmen.

 

14. Nebenabreden / Schriftform

14.1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit ueber alle sich aus dem Geschaeftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenueber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhaeltnisses.

14.2. Ansprueche und sonstige Ansprueche aus diesem Vertrag koennen von dem Auftraggeber nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von TransLaw abgetreten werden. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.

Datum 01.11.2017
TransLaw